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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Kalex Kunststofftechnik AG
Industriestrasse 6, CH-9552 Bronschhofen

1) Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen haben für sämtliche Bestellungen Gültigkeit.
Abweichungen und anders lautende Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Kalex ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind.

2) Preis
Es gelten die auf der Rechnung angegebenen Preisbedingungen.
Eventuelle Nebenkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

3) Lieferfristen
Kalex ist bestrebt, die Lieferfristen einzuhalten. Diese erfolgen jedoch ohne Gewähr. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Überschreiten von Lieferfristen werden nicht anerkannt.

4) Lieferung
Die Gefahr geht in dem Zeitpunkt an den Käufer über, wenn die Ware die Rampe verlässt. Auf Reklamationen über Beschädigung, Verlust oder Verspätung unserer Produkte während dem Transport können wir nicht eingehen und sind an den Spediteur zu richten.

5) Zahlung
Es gelten die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, entsprechende Verzugzinsen in Rechnung zu stellen. Nicht Einhalten der Zahlungsbedingungen entbindet uns von Lieferverpflichtungen, den Kunden nicht von seiner Abnahmepflicht.

6) Beanstandungen
Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich erfolgen. Rücklieferungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

7) Gewährleistung / Haftung
Der Kunde erbringt den Nachweis für die Funktionstüchtigkeit und Eignung des von der Kalex hergestellten Produkts im Rahmen der von ihm geprüften Anwendung. Wird ein Produkt nachträglich vom Kunden chemisch, thermisch, mechanisch nachbearbeitet oder geklebt, wird für dessen Funktionstüchtigkeit und Eignung keine Haftung übernommen.
Die Gewährleistung/Haftung erstreckt sich auf die Dauer von 12 Monaten ab Auslieferung und deckt keine weiterreichenden Forderungen bezüglich Produktionsausfall, entgangener Gewinn etc.
Zeigt eine Überprüfung von uns Mängel am Produkt, die auf die Herstellung oder das Material zurück zu führen sind, so wird die Ware nach Entscheid der Kalex ersetzt, instand gestellt oder der Rechnungswert zurück erstattet. Weiter Ansprüche werden nicht anerkannt.

8) Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Beteiligten ist
CH-9500 Wil
Stand 01.05.2018